Verhaltenskodex und Ethikgrundsätze der schwartz GmbH
für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
– Code of Conduct and Code of Ethics –

I. Einleitung und Regelungszweck

1. Im Sinne der Unternehmensethik einer nachhaltigen „Corporate Social Responsibility“, also einer sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung, konkretisieren die nachfolgenden Anforderungen die Erwartungen der schwartz GmbH an die Einstellung und Vorgehensweisen der Geschäftspartner innerhalb ihrer Unternehmenstätigkeit.

Folgende Anforderungen werden daher grundlegender Bestandteil der Geschäftsbeziehungen zwischen der schwartz GmbH und ihren Geschäftspartnern und dienen damit nachhaltig dem jeweiligen Unternehmenserfolg.

Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Anerkennung juristischer sowie ethischer Mindeststandards leisten die Geschäftspartner durch die Einhaltung der Anforderungen einen wesentlichen Beitrag zu fairen und nachhaltigen Standards u.a. im Bereich Arbeits- und Sozialbedingungen sowie im Umweltengagement.

2. Die Geschäftspartner bekennen sich demnach ausdrücklich zur Gesetzestreue und zur damit verbundenen Einhaltung der jeweils anwendbaren Gesetze in dem Land, in dem die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner vertragliche Beziehungen oder sonstige Leistungsbeziehungen zur schwartz GmbH unterhalten.

Diese Einhaltungspflicht gilt insbesondere für die geltenden Gesetze in Bezug auf das Verbot von Kinderarbeit, die Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitszeitbestimmungen, den Umweltschutz sowie in Bezug auf Bestechung, Korruption, Ausbeutung und sonstiges strafrechtliches Verhalten.

Daneben erklären die Geschäftspartner, in jedem Falle die Bestimmungen zum Arbeitsrecht, zu Diskriminierungsverboten, zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Datenschutz, zum Sozialversicherungsrecht zum Steuerrecht sowie zu einem fairen Wettbewerb einzuhalten.

II. Leitlinien und Adressaten dieser Anforderungen

1. Die hier niedergelegten Leitlinien und dazugehörigen Anforderungen basieren auf nationalen und internationalen Regelwerken, Konventionen und auf Werten, die das Unternehmen selbst vorgibt. Sie beziehen sich unter anderem auf Prinzipien des Global Compact, der Charta für eine langfristige tragfähige Entwicklung der Internationalen Handelskammer sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation. Darüber hinaus leitet die schwartz GmbH daraus auch Umweltziele und Umweltvorgaben, eine Qualitätspolitik sowie das Gewährleisten sozialer Rechte ab.

Eine erfolgreiche und gleichzeitig auch nachhaltige Geschäftstätigkeit lebt die schwartz GmbH überzeugend am weltweiten Markt, wodurch sie mit Qualität und Werthaltigkeit von Produkten und Serviceleistungen zum Vorreiter ihrer Branche geworden ist. Der Erfolg der schwartz GmbH bemisst sich aber auch an dem Gebaren ihrer Geschäftspartner. Erfolgreiche und ausgezeichnete Geschäftsbeziehungen können nur durch aufrichtiges Verhalten der Geschäftspartner zueinander und im Umgang mit ihrem Umfeld, wie Mitarbeitern und Ressourcen entstehen und nachhaltig bestehen bleiben, denn maßgeblich dadurch kann sich eine Geschäftsbeziehung auf der Basis gegenseitigen Vertrauens festigen und zum beiderseitigen Erfolg auf höchstem Niveau beitragen. Diese Erwägungen bilden die Grundlage der schwartz GmbH und führen zu einer partnerschaftlichen Kooperation mit ihren Geschäftspartnern. Dabei bilden Authentizität, Integrität, Fairplay und transparentes Handeln die Grundsäulen.

Der Name „schwartz“ steht für aufrichtiges, authentisches und gesetzestreues Geschäftsgebaren, welches auch die Geschäftspartner in ihrem Verhalten widerspiegeln sollen. Dabei sind die Achtung der Würde des Menschen und jegliche Menschenrechte sowie die unter I. 2. aufgeführten rechtlichen Belange von besonders hoher Bedeutung. Die schwartz GmbH erhebt daher den Anspruch an alle ihre Geschäftspartner und deren Mitarbeiter, sowie alle Beteiligten in der Lieferkette gesetzestreu und verantwortungsbewusst aufzutreten. Die hier niedergelegten Anforderungen gelten daher als für die Geschäftsbeziehung bindend. Dazu gehört, dass sich die Geschäftspartner der schwartz GmbH für die Einhaltung der Anforderungen auch durch ihre Zulieferer einsetzen, während aus diesen Anforderungen durch Dritte keinerlei Ansprüche resultieren.

2. Die hier niedergelegten Grundsätze gelten für das Unternehmen des jeweiligen Geschäftspartners als Ganzes, also auch für seine verbundenen Unternehmen. Zusätzlich stellt der jeweilige Geschäftspartner die Förderung der Anwendung dieser Verhaltenskodex-Grundsätze entlang seiner Lieferketten sicher. Die Umsetzung dieser Vorgaben und die Verantwortung für die Einhaltung der in diesem Verhaltens- und Ethikkodex verankerten Grundsätze und für die Einleitung aller notwendigen Maßnahmen zur ständigen Überprüfung der Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Verbesserung der Abläufe liegt allein beim sich darauf verpflichtenden Geschäftspartner.

III. Geltungsbereich und Überprüfung

1. Diese Leitlinien und ihre Anforderungen gelten weltweit für sämtliche Geschäftsbeziehungen der schwartz GmbH an allen Standorten und Geschäftseinheiten mit ihren Geschäftspartnern, die auch ihre Lieferanten entsprechend verpflichten werden und dies kommunizieren, besonders gegenüber schutzbedürftigen Gruppen (Kinder und Jugendliche).

2. Die schwartz GmbH behält sich das Recht vor, die Einhaltung der vor- und nachgenannten Anforderungen beim Geschäftspartner nach vorheriger und angemessener Ankündigung in Anwesenheit von Vertretern des Geschäftspartners zur Geschäftszeit überprüfen zu lassen. Dabei wird sie sich stets im Rahmen des anwendbaren Rechts bewegen und insbesondere datenschutzrechtliche Belange wahren sowie die Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berücksichtigen.

IV. Anforderungen im Einzelnen

Die im Folgenden aufgeführten Anforderungen sind beispielhafte Aufzählungen und keine abschließende Auflistung. Diese stellen die Mindestanforderungen der schwartz GmbH dar.

1. Rechte der Mitarbeiter

Für die schwartz GmbH ist die Achtung der international anerkannten Menschenrechte Grundlage aller Geschäftsbeziehungen. Folgende Bestimmungen sowie das Arbeitsrecht in dem Land, in dem die Geschäftspartner tätig sind, sind insbesondere zu beachten:

Keine Diskriminierung
Chancengleichheit und Gleichbehandlung ungeachtet ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, wird gewährleistet. Mitarbeiter werden grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert.

Keine Zwangsarbeit
Die schwartz GmbH lehnt jegliche wissentliche Nutzung von Zwangs- und Pflichtarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwilliger Häftlingsarbeit ab.

Keine Kinderarbeit
Kinderarbeit ist untersagt und kommt nicht zum Einsatz. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung nach Maßgabe der staatlichen Regelungen wird beachtet.

Keine Belästigung
Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.

Vergütungen und Leistungen
Die Vergütungen und Leistungen, die für eine normale Arbeitswoche gezahlt oder erbracht werden, entsprechen mindestens dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum. Sollten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen nicht vorliegen, orientieren sie sich an den branchenspezifischen, ortsüblichen tariflichen Vergütungen und Leistungen, die den Beschäftigten und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichern.

Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit entspricht mindestens den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben bzw. den Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche.

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Geschäftspartner hält mindestens die jeweiligen nationalen Standards für eine sichere und hygienische Arbeitsumwelt ein und wird in diesem Rahmen angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz treffen, damit gesundheitsgerechte Beschäftigungsbedingungen gewährleistet werden.

2. Transparente Geschäftsbeziehungen

Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Geschäftspartner der schwartz GmbH treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen.

Korruptionsbekämpfung
Die schwartz GmbH unterstützt die nationalen und internationalen Bemühungen, den Wettbewerb nicht durch Bestechung zu beeinflussen oder zu verfälschen und lehnt jegliches korrupte und unternehmensschädigende Verhalten ab. Von ihren Geschäftspartnern verlangt die schwartz GmbH, dass sie jede Form von Korruption, hierzu zählen auch sog. „Facilitation Payments“ (Beschleunigungszahlungen für routinemäßige Amtshandlungen), ablehnen und verhindern. Die Geschäftspartner haben sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen.

3. Faires Marktverhalten

Freier Wettbewerb
Die schwartz GmbH verlangt von ihren Geschäftspartnern, dass sie sich an die geltenden und anwendbaren Wettbewerbs- und Kartellgesetze halten. Sie treffen insbesondere keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden oder sonstigen Dritten und missbrauchen keine möglicherweise gegebene marktbeherrschende Stellung.

Import- und Exportkontrollen
Beim Import und Export von Waren und Dienstleistungen halten die Geschäftspartner alle gültigen und anwendbaren Gesetze ein.

Geldwäsche
Die Geschäftspartner haben nur mit solchen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen zu unterhalten, von deren Integrität sie überzeugt sind. Sie haben darauf zu achten, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche eingehalten und in keinem Falle verletzt werden.

4. Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

Die schwartz GmbH erwartet von ihren Lieferanten, dass jegliche von konfliktbehafteten Schmelzen stammenden Mineralien vermieden werden. Mineralien werden als konfliktbehaftet eingeordnet, wenn durch die Gewinnung, den Transport, den Handel, die Handhabung/Bearbeitung oder durch den Export nichtstaatliche bewaffnete Gruppen direkt oder indirekt unterstützt werden.

Informationen zu den vom Lieferanten oder Sub-Lieferanten genutzten Schmelzen oder Raffinerien für Mineralien, wie z.B. Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, müssen auf Anfrage der schwartz GmbH an diese übermittelt werden.

Die schwartz GmbH empfiehlt zu diesem Zweck die Verwendung der standardisierten Reporting-Vorlage (Conflict Minerals Reporting Template) der conflict-free sourcing initiative (cfsi). Mithilfe der Daten der cfsi wird die schwartz GmbH ihre Lieferanten, die in einer Geschäftsbeziehung mit einer konfliktbehafteten Schmelze oder Raffinerie stehen, über die Möglichkeiten zur Nutzung konfliktfreier Schmelzen oder Raffinerien informieren.

Sowohl Lieferanten als auch Kunden der schwartz GmbH werden dazu aufgefordert, ihrer Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette nachzukommen. Hierzu gehört die Implementierung von Maßnahmen, welche sicherstellen, dass die von diesen genutzten Mineralien – insbesondere Tantal, Zinn, Wolfram und Gold – nicht zur direkten oder indirekten Förderung oder Unterstützung bewaffneter Konflikte beitragen.

Die Anforderungen zur Sorgfaltspflicht sind eine Erweiterung der oben genannten Nachhaltigkeitsanforderungen zu Umweltschutz, Rechten der Mitarbeiter, Transparenz von Geschäftsbeziehungen und fairem Marktverhalten, welche integrale Bestandteile für die Durchführung der Sorgfaltspflicht sind.

5. Umweltschutz

Ziel der schwartz GmbH ist es, unsere gemeinsame Umwelt durch den verantwortungsbewussten Umgang mit den zur Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Ressourcen zu schonen. Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn die Umweltaspekte bereits bei der Auswahl von Zulieferumfängen in Form von Roh,-Hilfs,- und Betriebsstoffen, Maschinen und Einrichtungen aber auch von Dienstleistungen berücksichtigt wird. Bei der Untervergabe von Aufträgen an Dritte haben unsere Lieferanten dafür zu sorgen, dass deren Lieferanten diese Richtlinie bekannt ist.

Grundsätzliche Vorgaben:

  • Gesetzliche Vorgaben des Umweltschutzes, berufsgenossenschaftliche Vorschriften sind einzuhalten.
  • Gesetzliche Stoffverbote sind einzuhalten.
  • Die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu „beauftragten Personen“ müssen benannt sein und unterstützt werden.
  • Das Personal muss entsprechend ausgebildet und in seiner Tätigkeit bezüglich umweltrelevanter Aspekte unterwiesen sein.

Systemische Vorgaben: 

  • Auswirkungen auf die Umwelt (Umweltaspekte) sollten unter Berücksichtigung der Lebenswege überwacht werden
  • Verfahren mit hoher Umweltrelevanz sollen dokumentiert werden
  • Um Abfälle und unnötige Verpackungen zuvermeiden, sollten Mehrwegverpackungen bevorzugt werden (Zielsetzung für Anteil Mehrwegverpackung)
  • Erfordert der Schutz der Ware Einwegverpackungen, sind umweltfreundliche recycelbare Materialien einzusetzen (Zielsetzung für Recyclingquote)
  • Nicht vermeidbare Abfälle sind soweit wie möglich zu verwerten. Ist dies nicht möglich, sind diese fachgerecht und rechtlich Konform zu entsorgen
  • Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet
  • Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und Sanitären-Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren
  • Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Der Lieferant hat zudem die Aufgabe, seine Abgasreinigungssysteme zu überwachen und ist angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um jegliche Emissionen zu vermeiden

Operative Anforderungen:

  • Der Umgang mit Gefahrstoffen muss eindeutig und wirksam geregelt sein
  • Produktionseinrichtungen und Umweltrelevante Infrastrukturen sollten in einem Umweltgerechten Zustand gehalten werden
  • Mit Ressourcen und Material muss verantwortungsvoll umgegangen werden.
  • systematische Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln

Perspektivische Anforderungen:

  • Falls noch nicht umgesetzt, sollte die Einführung und Zertifizierung eines Umwelt,- und Energiemanagement angestrebt werden.

V. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Anforderungen

Die schwartz GmbH betrachtet die Einhaltung der in diesem Dokument formulierten Anforderungen als wesentlich für das jeweilige Vertragsverhältnis. Hält sich ein Geschäftspartner der schwartz GmbH nicht an diese Anforderungen, behält sich diese vor, die Geschäftsbeziehung zu diesem Geschäftspartner außerordentlich zu beenden. Es liegt in der Entscheidungshoheit der schwartz GmbH, auf derartige Konsequenzen zu verzichten und an Stelle dessen alternative Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Geschäftspartner glaubhaft versichert und nachweisen kann, dass er unverzüglich Gegenmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger gleichgelagerter Verstöße eingeleitet hat.